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K&R 2017, 140
OLG München 
Zusendung eines Product Keys für PC-Programm begründet keine Urheberrechtsansprüche (Urteil vom 22.09.2016, 29 U 3449/15)

Die bloße Zusendung eines Product Keys für ein Computerprogramm als Gestattung im Sinne des § 69 c UrhG stellt keine Urheberrechtsverletzung dar und begründet deshalb keine Auskunfts- und Schadensersatzansprüche. (Leitsatz des Gerichts)

OLG München, K&R 2017, 140-142 (Urteil vom 22.09.2016, 29 U 3449/15)

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