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K&R 2017, 135
OLG Frankfurt a. M. 
Zumutbarkeit eines kostenlosen Zahlungsmittels bei PIN und TAN-Eingabepflicht (Urteil vom 24.08.2016, 11 U 123/15)

Mit der angebotenen kostenlosen Bezahlungsmethode bietet die Beklagte den Verbrauchern eine gängige und zumutbare Zahlungsmöglichkeit. Im Fall eines eingerichteten Online-Banking-Zugangs kann der Zahlungsauslösedienst unmittelbar über die aufgerufene Eingabemaske genutzt werden. Konkrete Missbrauchsgefahren im Zusammenhang mit dem hier zu beurteilenden Zahlungssystem wurden nicht dargelegt.

OLG Frankfurt a. M., K&R 2017, 135-140 (Urteil vom 24.08.2016, 11 U 123/15)

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