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K&R 2020, 146
OLG Düsseldorf 
Wirksame Zustellung von Beschluss in deutscher Sprache an soziales Netzwerk in Irland (Beschluss vom 18.12.2019, 7 W 66/19)

Die Zustellung der Beschlussverfügung und der weiteren vom LG übersandten Schriftstücke an den Unternehmenssitz in Irland ist wirksam. Die Verweigerung der Annahme wegen einer fehlenden englischen Übersetzung ist unberechtigt gewesen, so dass die Zustellung der Schriftstücke als erfolgt anzusehen ist. (Leitsatz der Redaktion)

OLG Düsseldorf, K&R 2020, 146-147 (Beschluss vom 18.12.2019, 7 W 66/19)

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