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K&R 2020, 147
OLG Nürnberg 
Schadens- und Abmahnkostenersatz wegen Urheberrechtsverletzung durch Filesharing (Beschluss vom 28.10.2019, 3 U 1387/19)

Der im Streitfall nach der Lizenzanalogie berechnete Schadensersatzbetrag von 900,00 Euro ist nicht zu beanstanden. Hierbei wurde u. a. berücksichtigt, dass das Computerspiel ca. 14 Mal unberechtigt geteilt wurde. 148Einbezogen wurde auch der Verkaufspreis von 50 Euro zum Verkaufsstart und von 35,82 Euro zum Verletzungszeitpunkt. (Leitsatz der Redaktion)

OLG Nürnberg, K&R 2020, 147-151 (Beschluss vom 28.10.2019, 3 U 1387/19)

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