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K&R 2024, 149
BVerwG 
Vorbeugende Unterlassungsklage gegen Verwertung journalistischer Recherche-Anfragen (Urteil vom 09.11.2023, 10 A 3.23)

Die vorbeugende Unterlassungsklage ist nur statthaft, wenn sich das drohende Verwaltungshandeln hinreichend konkret abzeichnet und insbesondere die für eine Rechtmäßigkeitsprüfung erforderliche Bestimmtheit aufweist (wie BVerwG, Urt. v. 13. 12. 2017 – 6 A 6.16 – BVerwGE 161, 76 Rn. 12). (Leitsatz des Gerichts)150

BVerwG, K&R 2024, 149-150 (Urteil vom 09.11.2023, 10 A 3.23)

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