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K&R 2021, 657
BGH 
Vergütungshöhe aus Gesamtvertrag USB-Sticks und Speicherkarten (Urteil vom 01.04.2021, I ZR 45/20)

a) Die Partei eines Gesamtvertrags, die nach Vertragsbeendigung eine Erhöhung der Vergütungssätze begehrt, trägt die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass eine Änderung der Sachlage eingetreten ist, die eine solche Abänderung rechtfertigt (Festhaltung an BGH, Urt. v. 20. 2. 2013 – I ZR 189/11, [K&R 2013, 803 =] GRUR 2013, 1037 Rn. 41 = WRP 2013, 1357 – Weitergeltung als Tarif, m. w. N.).

BGH, K&R 2021, 657 (Urteil vom 01.04.2021, I ZR 45/20)

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