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K&R 2020, 83
LG Hamburg 
Unlautere Werbung für Krankschreibung mittels Ferndiagnose und WhatsApp (Urteil vom 03.09.2019, 406 HKO 56/19)

Die beworbene Ausstellung von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen im Wege der Ferndiagnose verstößt gegen die ärztliche Sorgfalt. Für den Normalfall kann auch bei leichteren Erkrankungen für die Ausstellung einer Krankschreibung nicht auf den unmittelbaren persönlichen Kontakt mit den Patienten verzichtet werden. (Leitsatz der Redaktion)

LG Hamburg, K&R 2020, 83-85 (Urteil vom 03.09.2019, 406 HKO 56/19)

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