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K&R 2019, 273
OLG Dresden 
Suchmaschinenbetreiber haftet nur bei offensichtlichen Rechtsverletzungen (Beschluss vom 07.01.2019, 4 W 1149/18)

Eine offensichtliche und auf den ersten Blick klar erkennbare Rechtsverletzung, die einen Suchmaschi-274nenbetreiber als mittelbaren Störer zur Unterlassung einer Äußerung verpflichtet, liegt dann nicht vor, wenn der Verletzte als “Erpresser” bezeichnet wird, aber zugleich ein Bezug zu einer sachlichen Auseinandersetzung vorliegt. Andres ist dies aber bei einer Bezeichnung als “Kinderschänder”, …

OLG Dresden, K&R 2019, 273-274 (Beschluss vom 07.01.2019, 4 W 1149/18)

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