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K&R 2016, 170
EuGH 
Regulierungsbehörde bei Mobilfunkterminierungsleistungen zu Genehmigungsverfahren verpflichtet (Urteil vom 14.01.2016, C-395/14)

Art. 7 Abs. 3 der RL 2002/21/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. 3. 2002 über einen gemeinsamen Rechtsrahmen für elektronische Kommunikationsnetze und -dienste (Rahmenrichtlinie) ist dahin auszulegen, dass eine nationale Regulierungsbehörde, wenn sie einen als Betreiber mit beträchtlicher Marktmacht eingestuften Betreiber verpflichtet hat, Mobilfunkterminierungsleistungen zu erbringen, …

EuGH, K&R 2016, 170-171 (Urteil vom 14.01.2016, C-395/14)

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