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K&R 2016, 55
KG Berlin 
Rechtzeitige Information über fakultative Zusatzkosten bei Online-Flugbuchung (Urteil vom 07.10.2015, 5 U 45/14)

Soweit in einem elektronischen Buchungssystem für Flugreisen fakultative Zusatzkosten wie die einer Sitz-56platzreservierung “am Beginn jedes Buchungsvorganges” im Sinne des Art. 23 Abs. 1 S. 4 der VO (EG) Nr. 1008/2008 mitgeteilt werden müssen, ist dabei nicht auf den Beginn der Buchung der Flugreise, sondern auf den Beginn der Buchung der jeweiligen Zusatzleistung abzustellen.

KG Berlin, K&R 2016, 55-59 (Urteil vom 07.10.2015, 5 U 45/14)

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