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K&R 2023, 752
OLG Nürnberg 
Plattformbetreiberin haftet für Urheberrechtsverletzung durch Produktfoto (Urteil vom 01.08.2023, 3 U 2910/22)

Durch die Verwendung der streitigen Fotografie im Rahmen eines Verkaufsangebots im Internet zur Produktbebilderung erfolgte ein Eingriff in das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung. Für diese Urheberrechtseingriffe haftet die Beklagte – obwohl als Betreiberin einer Internetplattform nur mittelbare Verletzerin – als Täterin, da sie Verkehrspflichten verletzt hat. (Leitsatz der Redaktion)

OLG Nürnberg, K&R 2023, 752-759 (Urteil vom 01.08.2023, 3 U 2910/22)

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