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K&R 2020, 679
BGH 
Nachlizenzierung bei Stadtplan-Nutzung auf Webseite (Urteil vom 18.06.2020, I ZR 93/19)

Eine Lizenzierung nach Verletzung ist nicht ohne weiteres geeignet, den objektiven Wert der bloßen (zukünftigen) Nutzung zu belegen; entgolten wird damit regelmäßig mehr als nur die einfache Nutzung. Die nach einer Verletzung vereinbarten “Lizenzgebühren” stellen nicht nur die Vergütung dar, die vernünftige Parteien als Gegenleistung für den Wert der künftigen legalen Benutzungshandlung vereinbart hätten; vielmehr bilden sie darüber hinaus regelmäßig eine Gegenleistung für die einvernehmliche Einigung über mögliche Ansprüche aus der vorangegangenen Rechtsverletzung. …

BGH, K&R 2020, 679-683 (Urteil vom 18.06.2020, I ZR 93/19)

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