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K&R 2017, 119
BGH 
Musik-Handy: Vergütungsanspruch für eingebaute Speicher in Mobiltelefonen (Urteil vom 21.07.2016, I ZR 255/14)

a) In den Jahren 2004 bis 2007 in Verkehr gebrachte Mobiltelefone, die über einen eingebauten Speicher verfügten oder in die ein Speicher eingebaut werden konnte, und zum Einbau in Mobiltelefone bestimmte Speicherkarten zählen zu den nach § 54 Abs. 1 UrhG (in der bis zum 31. 12. 2007 geltenden Fassung vom 25. 7. 1994) vergütungspflichtigen Geräten oder Tonträgern, wenn die eingebauten oder einbaubaren Speicher über eine Mindestspeicherkapazität von 5 MB verfügten und auf die Eignung dieser Geräte oder Tonträger zum Speichern und Abspielen von Musikwerken beispielsweise in der Werbung, …

BGH, K&R 2017, 119 (Urteil vom 21.07.2016, I ZR 255/14)

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