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K&R 2023, 365
BGH 
Mindestvertragslaufzeit bei Mobilfunk-Tarifwechsel (Urteil vom 02.02.2023, III ZR 63/22)

Die Feststellungen des Berufungsgerichts tragen vorliegend nicht die Annahme, dass aus Anlass des Tarifwechsels eine Vereinbarung getroffen wurde, die mit Blick auf den neu vereinbarten Tarif eine Mindestvertragslaufzeit von mehr als 24 Monaten vorsieht. (Leitsatz der Redaktion)

BGH, K&R 2023, 365-368 (Urteil vom 02.02.2023, III ZR 63/22)

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