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K&R 2022, 627
OLG Köln 
Keine irreführende Werbung mit “Beste Bildqualität” nach relativiertem Testbericht (Urteil vom 24.06.2022, 6 U 8/22)

Die Werbung mit einem sehr guten Teilergebnis bei mangelhaftem Gesamtergebnis eines vergleichenden Warentests stellt sich ausnahmsweise nicht als irreführend dar, wenn die zwischenzeitliche Verbesserung des Produkts bereits ihren Niederschlag im Testbericht findet und die “Stiftung Warentest” bereits dort die Gesamtnote ausdrücklich relativiert hat. (Leitsatz des Gerichts)

OLG Köln, K&R 2022, 627-628 (Urteil vom 24.06.2022, 6 U 8/22)

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