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K&R 2022, 623
BGH 
Grundpreisangabe im Internet muss in unmittelbarer Nähe des Preises stehen (Urteil vom 19.05.2022, I ZR 69/21)

a) § 2 Abs. 1 S. 1 PAngV geht mit seiner Forderung, den Grundpreis in unmittelbarer Nähe des Gesamtpreises anzugeben, nicht über die Mindestharmonisierung der RL 98/6/EG hinaus. § 2 Abs. 1 S. 1 PAnGV konkretisiert damit lediglich das Erfordernis der klaren Erkennbarkeit des Grundpreises aus Art. 4 Abs. 1 S. 1 der RL 98/6/EG.

BGH, K&R 2022, 623-627 (Urteil vom 19.05.2022, I ZR 69/21)

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