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K&R 2020, 838
Hanseatisches OLG Hamburg 
Kein Wettbewerbsverhältnis zwischen Betreiber von Online-Marktplatz und Waren-Hersteller (Urteil vom 01.10.2020, 15 U 136/19)

Die grundsätzliche Frage, ob zwischen einem Anbieter konkreter Waren und dem Betreiber eines Online-Marktplatzes ein Wettbewerbsverhältnis bestehen kann, kann offen bleiben, da sich aus dem Vortrag der Parteien ein solches im vorliegenden Fall nicht ergibt. (Leitsatz der Redaktion)

Hanseatisches OLG Hamburg, K&R 2020, 838-841 (Urteil vom 01.10.2020, 15 U 136/19)

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