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K&R 2024, 53
BGH 
Keine Verletzung rechtlichen Gehörs im Streit um veröffentlichte Tagebucheinträge (Beschluss vom 19.09.2023, VI ZR 116/22)

Der Anspruch auf rechtliches Gehör wird nicht verletzt, wenn der Kläger durch Bezugnahme auf einen Beschwerdeschriftsatz einen entsprechenden Tatsachenvortrag gehalten hat. (Leitsatz der Redaktion)54

BGH, K&R 2024, 53-55 (Beschluss vom 19.09.2023, VI ZR 116/22)

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