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K&R 2020, 850
LG Hamburg 
Kein Löschungsanspruch gegen Auskunftei-Eintrag (Urteil vom 23.07.2020, 334 O 161/19)

Der Kläger hat keinen Löschungsanspruch gegen die beklagte Auskunftei. Es liegen nämlich vorrangige berechtigte Gründe für die Verarbeitung vor. Würde die Beklagte die Einträge löschen, würde der Kläger so stehen wie jemand, der noch nicht zahlungsunfähig war und dem noch keine Restschuldbefreiung erteilt wurde. Dies würde jedoch nicht angemessen das Bonitätsrisiko des Klägers widerspiegeln. …

LG Hamburg, K&R 2020, 850-853 (Urteil vom 23.07.2020, 334 O 161/19)

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