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K&R 2022, 516
BVerfG 
Keine Grundrechtsverletzung wegen fehlender EuGH-Vorlage bei Urheberrechtsstreit (Beschluss vom 24.05.2022, 1 BvR 2342/17)

Ein nationales letztinstanzliches Gericht ist zur Vorlage verpflichtet, wenn sich in einem bei ihm schwebenden Verfahren eine Frage des Unionsrechts stellt, es sei denn, das Gericht hat u. a. festgestellt, dass die richtige Anwendung des Unionsrechts derart offenkundig ist, dass für einen vernünftigen Zweifel keinerlei Raum bleibt. Solche Zweifel bestehen vorliegend nicht. (Leitsatz der Redaktion)

BVerfG, K&R 2022, 516-518 (Beschluss vom 24.05.2022, 1 BvR 2342/17)

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