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K&R 2021, 601
OLG Köln 
Kein AGB-Verstoß durch vorzeitige Verlängerung des Mobilfunkvertrags (Urteil vom 28.05.2021, 6 U 160/20)

§ 309 Nr. 9 lit. a BGB findet auf die Verlängerung eines Mobilfunkvertrags keine Anwendung.

OLG Köln, K&R 2021, 601-604 (Urteil vom 28.05.2021, 6 U 160/20)

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