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K&R 2020, 226
OLG Frankfurt a. M. 
Kein Verstoß gegen Persönlichkeitsrechte durch Netflix-Serie (Beschluss vom 21.11.2019, 16 W 56/19)

Die vom Antragsteller hervorgehobenen Anknüpfungspunkte der streitgegenständlichen Serie an Umstände aus seinem eigenen Werdegang verdichten sich hier nicht in einer Weise, dass Kunstbild und Urbild der der Figuren nicht mehr voneinander unterscheidbar wären. Es liegen zu wenige konkrete Übereinstimmungen der Lebensläufe vor, um den Antragsteller erkennbar werden zu lassen. …

OLG Frankfurt a. M., K&R 2020, 226-229 (Beschluss vom 21.11.2019, 16 W 56/19)

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