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K&R 2015, 253
BGH 
Hi Hotel II: Gerichtsstand bei Urheberrechtsverletzung mit Auslandsberührung (Urteil vom 24.09.2014, I ZR 35/11)

a) Ein Vertrag zwischen einem in Deutschland ansässigen Fotografen und einer Gesellschaft mit Sitz in Frankreich über die Fertigung von Lichtbildern eines in Frankreich belegenen Hotels weist grundsätzlich die engeren Verbindungen im Sinne von Art. 28 Abs. 5 EGBGB zu Frankreich auf.

BGH, K&R 2015, 253-258 (Urteil vom 24.09.2014, I ZR 35/11)

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