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K&R 2016, 104
BGH 
Haftung für Hyperlink: Voraussetzungen für Haftung des Linksetzers (Urteil vom 18.06.2015, I ZR 74/14)

a) Eine Haftung für die Inhalte einer über einen Link erreichbaren Internetseite wird nicht allein dadurch begründet, dass das Setzen des Links eine geschäftliche Handlung des Unternehmers darstellt.

BGH, K&R 2016, 104-109 (Urteil vom 18.06.2015, I ZR 74/14)

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