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K&R 2021, 440
BVerwG 
Genehmigung der Entgelte für Verbindungsleistungen zu 0800-Nummern (Beschluss vom 19.01.2021, 6 B 23.20)

Die Ermessensentscheidung über die Ablehnung einer Entgeltgenehmigung, zu der § 35 Abs. 3 S. 3 TKG die Bundesnetzagentur bei nicht vollständiger Vorlage der in § 34 TKG genannten Unterlagen ermächtigt, ist von der auf der Grundlage des § 35 Abs. 1 S. 2 TKG zu treffenden Auswahlentscheidung zwischen den zur Verfügung stehenden Methoden der Entgeltüberprüfung zu trennen. (Leitsatz des Gerichts)

BVerwG, K&R 2021, 440 (Beschluss vom 19.01.2021, 6 B 23.20)

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