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K&R 2024, 535
BVerwG 
Zulässige Identitätsprüfung bei IFG-Anfragen (Urteil vom 20.03.2024, 6 C 8.22)

§ 3 BDSG stellt i. V. m. den Regelungen des jeweiligen Fachrechts eine unionsrechtskonforme Rechtsgrundlage für Datenverarbeitungen mit geringer Eingriffsintensität dar, die zur Erfüllung von Aufgaben im öffentlichen Interesse erforderlich sind.

BVerwG, K&R 2024, 535-538 (Urteil vom 20.03.2024, 6 C 8.22)

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