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K&R 2016, 697
LAG Sachsen-Anhalt 
Fristlose Kündigung nach Erstellung von Raubkopien am Arbeitsplatz (Urteil vom 26.05.2016, 6 Sa 23/16)

Für die streitbefangene außerordentliche Kündigung besteht ein wichtiger Grund an sich. Während der dienstlichen Anwesenheit des Klägers wurden mit dem Programm DVD-Shrink 1128 kopiergeschützte DVDs bearbeitet. Dieses wiederholte, unter Nutzung dienstlicher Ressourcen rechtswidrige Vervielfältigen von Musik- und Audiodateien ist als wichtiger Grund “an sich” geeignet. (Leitsatz der Redaktion)

LAG Sachsen-Anhalt, K&R 2016, 697-700 (Urteil vom 26.05.2016, 6 Sa 23/16)

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