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K&R 2015, 262
OLG Dresden 
Flug-Endpreis muss unvermeidbare Gebühren für Zahlungsmittel enthalten (Urteil vom 03.02.2015, 14 U 1489/14)

Die Beklagte verlangt für das Lastschriftverfahren bzw. für die Zahlung mit gängigen Kreditkarten zusätzliche Gebühren. Hierbei handelt es sich um “unvermeidbare” Gebühren. Es genügt daher nicht, dass der jeweilige Endpreis erst nach Auswahl eines üblichen Zahlungsmittels im 3. Buchungsschritt erscheint.

OLG Dresden, K&R 2015, 262-264 (Urteil vom 03.02.2015, 14 U 1489/14)

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