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K&R 2017, 544
Liebhaber/Wessels 
Der Rundfunkbegriff im Zeitalter der Medienkonvergenz

In der Alltagssprache bedeutet Rundfunk die drahtlose Verbreitung von Informationen und Darbietungen durch elektromagnetische Wellen. Demgegenüber ist die juristische Definition weitaus komplexer und – wie in den folgenden Ausführungen aufgezeigt werden soll – mit Blick auf die neuen Medien dennoch zu undifferenziert, um den daran anknüpfenden Rechtsfolgen noch gerecht werden zu können.

Liebhaber/Wessels, K&R 2017, 544-549

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