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K&R 2020, 775
OVG Lüneburg 
Datenschutzverstoß durch unverschlüsselte Faxübermittlung (Beschluss vom 22.07.2020, 11 LA 104/19)

Beim Telefaxverkehr handelt es sich um einen Dienst, der im Regelfall keine Datensicherheitsmaßnahmen enthält. Die Beklagte hat mit der nicht verschlüsselten Übermittlung des nicht anonymisierten Bescheides über ein Faxgerät an ihren Prozessbevollmächtigten nicht den gebotenen Schutz gewährleistet und dadurch den Kläger in seinem Grundrecht verletzt. (Leitsatz der Redaktion)

OVG Lüneburg, K&R 2020, 775 (Beschluss vom 22.07.2020, 11 LA 104/19)

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