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K&R 2020, 214
BGH 
Da Vinci: Missbräuchliche Ausnutzung einer formalen Rechtsstellung als Markeninhaber (Urteil vom 23.10.2019, I ZR 46/19)

Den Grundsätzen von Treu und Glauben kann es widersprechen, wenn der Inhaber eines Kennzeichenrechts sich bei der Geltendmachung von Vertragsstrafenansprüchen auf eine nur formale Rechtsstellung beruft. Von einer missbräuchlichen Ausnutzung einer formalen Rechtsstellung ist auszugehen, wenn ein Markeninhaber

BGH, K&R 2020, 214-216 (Urteil vom 23.10.2019, I ZR 46/19)

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