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K&R 2018, 798
KG Berlin 
Bitcoins stellen keine Rechnungseinheit dar (Urteil vom 25.09.2018, 4 161 Ss 28/18, 4 161 Ss 35/18)

Die Veräußerung von Bitcoins auf der von dem Angeklagten betriebenen Handelsplattform ist nicht erlaubnispflichtig und daher nicht strafbar. Es handelt sich bei der virtuellen Währung Bitcoin nicht um ein Finanzinstrument, insbesondere nicht um Rechnungseinheiten. Der Angeklagte hat sich auch nicht nach dem ZAG strafbar gemacht, denn es handelt sich bei dem Bitcoin auch nicht um E-Geld. …

KG Berlin, K&R 2018, 798-800 (Urteil vom 25.09.2018, 4 161 Ss 28/18, 4 161 Ss 35/18)

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