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K&R 2015, 574
BGH 
Beweislast bei Streit über internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte (Urteil vom 15.01.2015, I ZR 88/14)

a) Für eine Klage auf Zahlung von Maklerlohn ist eine internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte gemäß Art. 5 Nr. 1 Brüssel I-VO unter dem Gesichtspunkt des Erfüllungsortes gegeben, wenn der Makler seine Leistungen in Deutschland erbracht hat.

BGH, K&R 2015, 574-577 (Urteil vom 15.01.2015, I ZR 88/14)

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