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K&R 2016, 329
BGH 
Anforderungen an Prüfungsaufwand für Hostprovider einer Bewertungsplattform (Urteil vom 01.03.2016, VI ZR 34/15)

a) Ein Hostprovider ist zur Vermeidung einer Haftung als mittelbarer Störer grundsätzlich nicht verpflichtet, die von den Nutzern ins Netz gestellten Beiträge vor der Veröffentlichung auf eventuelle Rechtsverletzungen zu überprüfen. Er ist aber verantwortlich, sobald er Kenntnis von den Rechtsverletzungen erlangt.

BGH, K&R 2016, 329-336 (Urteil vom 01.03.2016, VI ZR 34/15)

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