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K&R 2017, 644
BGH 
AIDA Kussmund: Fotografie von Werken an öffentlichen Plätzen (Urteil vom 27.04.2017, I ZR 247/15)

a) Ein Werk befindet sich “an” öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen, wenn es von öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen aus wahrgenommen werden kann; unerheblich ist, ob das Werk selbst für die Öffentlichkeit zugänglich ist.

BGH, K&R 2017, 644-648 (Urteil vom 27.04.2017, I ZR 247/15)

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