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K&R 2022, 547
OLG Koblenz 
500 Euro Schadensersatz nach unberechtigtem Schufa-Eintrag wegen Mobilfunk-Forderungen (Urteil vom 18.05.2022, 5 U 2141/21)

Der immaterielle Schadensersatzanspruch nach Art. 82 DSGVO bestimmt sich der Höhe nach unter Berücksichtigung seiner Funktion zum Ausgleich, zur Genugtuung und zur Generalprävention.

OLG Koblenz, K&R 2022, 547-553 (Urteil vom 18.05.2022, 5 U 2141/21)

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