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EWS 2019, 208
EuGH 
Europäischer Haftbefehl: Die deutschen Staatsanwaltschaften erfüllen nicht die Voraussetzungen einer “ausstellenden Justizbehörde”, da sie keine hinreichende Gewähr für Unabhängigkeit gegenüber der Exekutive bieten (Urteil vom 27.05.2019, C-508/18, C-82/19)

Die Rechtssachen C 508/18 und C 82/19 PPU werden zu gemeinsamem Urteil verbunden.

EuGH, EWS 2019, 208-209 (Urteil vom 27.05.2019, C-508/18, C-82/19)

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