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EWS 2024, 144
EuGH 
EGB UNICE CEEP-Rahmenvereinbarung: Die ordentliche Kündigung eines befristeten Arbeitsvertrags ohne Angabe von Gründen verstößt gegen den Grundsatz der Nichtdiskriminierung, wenn Dauerbeschäftigten die Gründe mitzuteilen sind – Verletzung des Rechts auf gerichtlichen Rechtsschutz (Urteil vom 20.02.2024, C-15/20)

Paragraf 4 der Rahmenvereinbarung über befristete Arbeitsverträge vom 18. 3. 1999, die im Anhang der Richtlinie 1999/70/EG des Rates vom 28. 6. 1999 zu der EGB-UNICE-145CEEP-Rahmenvereinbarung über befristete Arbeitsverträge enthalten ist,

EuGH, EWS 2024, 144-145 (Urteil vom 20.02.2024, C-15/20)

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