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DSB 2022, 321
 
VG Ansbach: Übermittlung von Bildaufnahmen ordnungswidrig geparkter Fahrzeuge ist datenschutzrechtlich zulässig

Das VG Ansbach hat entschieden, dass Fotos von ordnungswidrig geparkten Autos durch Dritte an die zuständige Ordnungsbehörde übermittelt werden dürfen (Urteile vom 2.11.2022, Az. AN 14 K 22.00468 und AN 14 K 21.01431).

DSB 2022, 321

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