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BB 2008, 150
BFH 
Zum Feststellungsinteresse bei einer Fortsetzungsfeststellungsklage (Urteil vom 26.09.2007, I R 43/06)

Eine Fortsetzungsfeststellungsklage ist nicht zulässig, wenn der mit ihr angegriffene Verwaltungsakt sich schon vor der Klageerhebung erledigt hatte und die Feststellung der Rechtswidrigkeit des Verwaltungsakts nicht Voraussetzung dafür ist, dass der Kläger einen effektiven Rechtsschutz erhält.

BFH, BB 2008, 150 (Urteil vom 26.09.2007, I R 43/06)

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