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BB 2008, 149
BFH 
Grundsteuererlass bei nicht nur vorübergehender Ertragsminderung (Urteil vom 24.10.2007, II R 5/05)

Eine Ertragsminderung, die das nach § 33 Abs. 1 Satz 1 GrStG erforderliche Ausmaß erreicht, führt auch dann zu einem Grundsteuererlass, wenn sie strukturell bedingt und nicht nur vorübergehender Natur ist.

BFH, BB 2008, 149-150 (Urteil vom 24.10.2007, II R 5/05)

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