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BB 2017, 2444
BGH 
Wirkung der Befriedigung eines Gesellschaftsgläubigers durch einen Kommanditisten vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Gesellschaftsvermögen (Urteil vom 25.07.2017, II ZR 122/16)

a) Vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft kann der Kommanditist grundsätzlich einen beliebigen Gesellschaftsgläubiger mit der Wirkung befriedigen, dass er in Höhe des Nennwerts der getilgten Forderung von seiner Außenhaftung nach § 171 Abs. 1 HGB im Verhältnis zu den anderen Gläubigern frei wird.

BGH, BB 2017, 2444-2447 (Urteil vom 25.07.2017, II ZR 122/16)

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