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BB 2017, 2447
Römermann 
BB-Kommentar zu BGH, Urteil vom 25.07.2017, II ZR 122/16

Der Kommanditist einer KG befriedigt einige von deren Gläubigern unmittelbar aus seinem Privatvermögen. Er vertritt die Ansicht, in dieser Höhe sei seine persönliche Haftung erloschen. Das soll u. a. aus § 110 HGB folgen, dem Anspruch auf Aufwendungsersatz. Wenn aber die KG insolvent ist, stellt sich die Frage, wie viel ein solcher Anspruch des Kommanditisten noch wert sein könnte.

Römermann, BB 2017, 2447

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