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BB 2008, 609
 
Versteigerung von Rechtsanwälten per Internetauktion?

Das Bundesverfassungsgericht hat kürzlich entschieden, dass die Versteigerung anwaltlicher Dienstleistungen in einem Internetauktionshaus nicht berufswidrig ist. Nach der Entscheidung kann ein Anwalt seine Dienstleistungen häppchenweise im Internet versteigern, ohne gegen berufsrechtliche Anforderungen zu verstoßen. Kann er auch seine gesamte Arbeitskraft zur Verfügung stellen – im Sinne von: “Rechtsanwalt bietet Vollzeittätigkeit zum Startpreis von einem Euro”? Dagegen ist grundsätzlich nichts einzuwenden. …

BB 2008, 609

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