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BB 2020, 122
LAG Baden-Württemberg 
Verhältnis von Vertragsverlängerung und Änderungsvertrag bei sachgrundlos befristetem Arbeitsvertrag (Urteil vom 24.07.2019, 4 Sa 22/19)

Bei der Beurteilung, ob eine Vertragsänderung bereits vor der Vereinbarung zur Verlängerung eines sachgrundlos befristeten Arbeitsvertrages bestand, ist auf den Zeitpunkt des Abschlusses des Änderungsvertrages abzustellen und nicht auf dessen Wirkungszeitpunkt.

LAG Baden-Württemberg, BB 2020, 122-128 (Urteil vom 24.07.2019, 4 Sa 22/19)

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