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BB 2021, 514
 
VG Berlin: Rechtsanwälte und Notare müssen Auffälligkeiten bei Immobilientransaktionen melden

Das VG Berlin hat mit Beschluss vom 5.2.2021 – VG 12 L 258/20 – entschieden, dass die nach der Geldwäschegesetzmeldepflichtverordnung-Immobilien bestehende Meldepflicht bei Immobilientransaktionen mit der Verschwiegenheitspflicht von Rechtsanwälten und Notaren vereinbar sei. Nach der Berufsordnung für Rechtsanwälte gelte die Pflicht zur Verschwiegenheit nämlich nicht, wenn andere Rechtsvorschriften Ausnahmen zuließen. …

BB 2021, 514

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