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BB 2017, 2761
BGH 
Schriftformheilungsklauseln in Gewerberaummietverträgen sind stets unwirksam (Urteil vom 27.09.2017, XII ZR 114/16)

a) Sogenannte Schriftformheilungsklauseln sind mit der nicht abdingbaren Vorschrift des § 550 BGB unvereinbar und daher unwirksam. Sie können deshalb für sich genommen eine Vertragspartei nicht daran hindern, einen Mietvertrag unter Berufung auf einen Schriftformmangel ordentlich zu kündigen (Fortführung der Senatsurteile BGHZ 200, 98 = NJW 2014, 1087 und vom 30. April 2014 – XII ZR 146/12 – NJW 2014, …

BGH, BB 2017, 2761-2766 (Urteil vom 27.09.2017, XII ZR 114/16)

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