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BB 2018, 1106
BGH 
Gewerberaummietvertrag – Schriftformerfordernis bei Mieterhöhung – Unwirksamkeit von Schriftformheilungsklauseln (Urteil vom 11.04.2018, XII ZR 43/17)

a) Die Änderung der Miete, die auf einer Vertragsklausel beruht, wonach eine Vertragspartei bei Vorliegen einer bestimmten Indexänderung eine Neufestsetzung verlangen kann, unterfällt – anders als bei einer Anpassungsautomatik oder einem einseitigen Änderungsrecht – dem Schriftformerfordernis des § 550 Satz 1 BGB.

BGH, BB 2018, 1106-1108 (Urteil vom 11.04.2018, XII ZR 43/17)

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