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BB 2014, 890
BAG 
Schrankkontrolle – Verwertungsverbot bei heimlicher Durchsuchung (Urteil vom 20.06.2013, 2 AZR 546/12)

Der prozessualen Verwertung von Beweismitteln, die der Arbeitgeber aus einer in Abwesenheit und ohne Einwilligung des Arbeitnehmers durchgeführten Kontrolle von dessen Schrank erlangt hat, kann schon die Heimlichkeit der Durchsuchung entgegenstehen.

BAG, BB 2014, 890-896 (Urteil vom 20.06.2013, 2 AZR 546/12)

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