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BB 2010, 244
 
OVG Lüneburg: AGG gilt auch für kommunales Auswahlverfahren

Das OVG entschied in seinem Urteil vom 11.1.2010 – 5 LA 105/09 – wie folgt: Der allgemeine Gleichbehandlungsgrundsatz nach dem AGG gilt auch im Auswahlverfahren um die Stelle eines kommunalen Wahlbeamten. Die Klägerin gilt entsprechend § 6 Abs. 1 S. 2 AGG als Beschäftigte, weil sie sich auf eine Stelle als kommunale Wahlbeamtin bei der Beklagten und damit analog § 6 Abs.…

BB 2010, 244

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